
Die Prinzipien einer ökologisch und ökonomisch ausgerichteten Waldbewirtschaftung wurden in der Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland zusammengefasst. Gemeinsam mit dem "Betriebsziel für die Bewirtschaftung des saarländischen Staatswaldes" bildet sie die Grundlage für die praktische Arbeit der Forstleute.
Diese Richtlinie wurde erstmalig im Jahr 1998 in Kraft gesetzt. Nachstehend kann die aktuelle Waldbaurichtlinie (Stand: November 2008) heruntergeladen werden.
Microsoft Word - WBRL Nov. 2008-aktuell.doc.pdf (2.79 MB)
Betriebsziel, Aufgabenbeschreibung und Grundsätze für die Bewirtschaftung des Staatswaldes:
MUEV_Flyer_Saarforst_A5_WEB_Ansicht.pdf (761.79 KB)
Rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Waldes ist das Waldgesetz für das Saarland.
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/WaldG_SL_rahmen.htm