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Die ehemalige Wurftaubenschießanlage in Saarbrücken-Kirschheck wird nach jahrelangen intensiven Vorbereitungen endlich saniert. Der SaarForst Landesbetrieb als Eigentümer der Fläche wird jetzt die Arbeit derer machen, die einst den Schießplatz betrieben haben, nämlich die ca. 1,2 ha große Fläche von verbliebenen umweltbelastenden Reststoffen (z.B. Wurfscheibenbruchstücke, Plastikschrotbecher, Bleischrotreste) zu räumen. Dies geschieht durch Abtrag und Entsorgung der belasteten Bodenmassen und Einbringen unbelasteter Erdmaterialien aus dem gleichen Naturraum. Der SaarForst Landesbetrieb teilt mit, dass in den nächsten Tagen bereits im Vorfeld der notwendigen Rodungs- und Erdbauarbeiten die vorhandene krautige und Stauden-Vegetation beseitigt wird. Damit soll verhindert werden, dass eine bestimmte, schutzwürdige Schmetterlingsart (Spanische Flagge) ihre Eier an den dortigen Staudenblüten ablegen kann, was beim späteren Abmähen zu einer Beeinträchtigung der Population führen könnte. Die notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen hierfür liegen vor. Der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Klaus Borger, wird am 03. August – rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen - die Sanierungsarbeiten an der ehemaligen Schießanlage der Öffentlichkeit ausführlich vorstellen. Hintergrund: Die Wurftaubenschießanlage in Saarbrücken-Kirschheck ist seit Ende 2003 nicht mehr in Betrieb. Der Saarländische Wurftauben-Club e.V. als ehemaliger Betreiber der Schießanlage existiert nicht mehr und konnte auch nicht mehr zur Übernahme der Entsorgungskosten herangezogen werden. Gutachten belegen die Belastung des Bodens mit Resten des ehemaligen Schießbetriebes, so dass eine Räumung nach abfallrechtlichen Erfordernissen und eine sich anschließende Sanierung gemäß bodenschutzrechtlicher Belange erforderlich sind. Ca. 4.500 Kubikmeter Bodenmassen müssen ausgetauscht werden. Aufgrund der Lage des Geländes in einem streng geschützten Gebiet und im „Urwald vor den Toren der Stadt“ müssen besondere Schutzvorschriften beachtet werden. Gutachterlich wurden die besonders schutzwürdigen Arten und Lebensräume ermittelt und Vorkehrungen für deren Schutz vorgeschlagen. Die Naturschutzbehörde hat der Sanierungsmaßnahmen - unter Beachtung von Auflagen zum Artenschutz - zugestimmt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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