Home arrow Aktuelle Themen / Aktionen arrow Sanierung ehemalige Schießanlage Kirschheck
   
ok

Hauptmenü

  Home

  News & Presse

  Buergerservice

  Brennholz

  Organisation

  Aktuelle Stellenangebote

  Weihnachtsbaumverkauf

  SaarForst vor Ort

  Angebote

  Waldwirtschaft

  Naturschutz

  Urwald-Projekt

  Scheunenprogramm 2012

  Aktuelle Themen / Aktionen
  Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Wald
  Eichenprozessionsspinner
  Frostspanner
  Klimawandel und Forstwirtschaft
  Sanierung ehemalige Schießanlage Kirschheck
  Europawald-Projekt

  Forstgarten Karlsbrunn

  Informationsmaterial

  Rettungspunkte Saarland

  Kontakt

  Impressum

  Weblinks


 
 

Sanierung ehemalige Schießanlage Kirschheck  

PDF  Drucken  E-mail 

Sanierung der ehemaligen Wurftaubenschießanlage in Kirschheck

Lage Kirschheck

 

Lageplan als pdf-Datei: icon Uebersichtskarte.pdf (115.34 KB)

Die Wurftaubenschießanlage in Saarbrücken-Kirschheck (Saarkohlenwald) ist seit dem 31.12.2003 nicht mehr in Betrieb. Der Saarländische Wurftauben-Club e.V. als Betreiber der Schießanlage ist nicht mehr existent. Nach den gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung des Schießstandes (BImSchG) sind diese Reststoffe nach Beendigung der Nutzung zu beseitigen. Die gleiche Forderung geht aus dem Naturschutzrecht, welches für diese Fläche ebenfalls Anwendung findet, hervor. Im Herbst 2006 wurde laut Gutachten der WPW Geoconsult, Saarbrücken, das Schießplatzgelände auf Anraten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Saarbrücken, im Auftrag des Saarländischen Wurftauben-Clubs e.V. einer Orientierenden Untersuchung unterzogen mit der Zielrichtung festzustellen, ob im Sinne der Bestimmung des Bundesbodenschutzgesetzes schädliche Bodenveränderungen vorliegen bzw. die Gefahr zu solchen gegeben ist. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist im „Umwelttechnischen Bericht – Wurftaubenschießanlage Kirschheck“ GEO 06.20064 vom 20.11.2006 der WPW Geoconsult, Saarbrücken, dokumentiert. Demnach ist die Geländeoberfläche im Bereich der weit ausgedehnten Splitterzonen bedeckt mit einem Zentimeter bis mehrere Dezimeter mächtigen Belag an Schrotbechern und Wurfscheibenbruchstücken. Diese Reste sind optisch zumindest bis zur Basis des durchwurzelten Oberbodens erkennbar. Flächig reichen sie bis in den Bereich des ehemaligen Schlammweihers. In den Randbereichen bzw. an den Böschungsfüßen liegen teilweise regelrechte Anhäufungen von Schießplatzreststoffen. Nach den gutachterlichen Ausführungen handelt es sich bei den Splitterresten um Abfall aus der Schießanlagennutzung mit Einstufung als gefährlicher Abfall. Insgesamt handelt es sich laut Gutachten der WPW Geoconsult, Saarbrücken, hierbei um viele Tonnen an Reststoffmaterialien bestehend aus hoch PAK-belastetem Wurfscheiben-material, Plastikschrotbecher und teilweise mit Bleischrot durchsetztem Gras- und Wurzelwerk. Neben den vorgenannten Reststoffen aus der Schießanlagennutzung ist auch der tiefere Untergrund durch die Nutzung teilweise beeinträchtigt. Das Gelände der ehemaligen Wurfscheibenschießanlage in Saarbrücken-Kirschheck soll nach abfallrechtlichen Erfordernissen geräumt und anschließend gemäß bodenschutzrechtlichen Belangen saniert werden. Die Schießanlage umfasste insgesamt mindestens drei Einzelschießanlagen mit verschiedenen Schießständen und Wurfeinrichtungen. Exakte Planunterlagen zu der Schießanlage waren laut Gutachten der WPW Geoconsult, Saarbrücken, als Bearbeiter der Entsorgungskonzeption nicht verfügbar. Der gesamte Anlagenaufbau wurde im Gelände am noch vorhandenen Restbestand rekonstruiert. Die Bewertung der Bodenbelastungen bezieht ihre Grundlage aus dem Bundesbodenschutzgesetz und ist Gegenstand sich zeitlich anschließender Bodenuntersuchungen und damit nicht Teil des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplanes, der sich vereinbarungsgemäß auf eine geschätzte Geländeberäumung der Reststoffe im Umfang des in dem Gutachten der WPW Geoconsult, Saarbrücken (Entsorgungskonzeption) dargelegten Volumens von rd. 4.100 m 3 stützt. Der zu sanierende Bereich befindet sich im FFH-Gebiet „6707-301 Saarkohlenwald“ gelegen und ist Teil des ausgewiesenen Naturschutzgebietes Nr. 84 „Waldschutzgebiet Steinbachtal/ Netzbachtal“. Es sind bei der Wiederherstellungsplanung des Geländes unter Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken, in besonderem Maße artenschutzrechtliche Erfordernisse zu berücksichtigen.

Lage und räumliche Abgrenzung des Sanierungsbereiches

Das beabsichtigte Vorhaben befindet sich etwa 4 km nördlich der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegen. Die ehemalige Schießanlage liegt somit gemäß Biotopkartierung II im Naturraum „191 Mittelsaarländisches Waldland“ der naturräumlichen Haupteinheit „Saar-Nahe-Bergland“.

Der Standort befindet sich im Eigentum des SaarForst Landesbetriebes. Er befindet sich auf dem Top einer Bergehalde am ehemaligen Steinbachschacht. Das Gelände ist dem Gutachten der WPW Geoconsult, Saarbrücken, zufolge aus der Bergaufsicht entlassen und mittlerweile in das Eigentum des SaarForst Landesbetriebes übergegangen. Das Schießplatzgelände ist Teil einer wesentlich ausgedehnteren Bergehalde, in der Vertiefungen der ehemaligen Schlammweiher sowie steil abfallende Flanken zum Steinbachtal hin ausgebildet sind. Nach Rekonstruktion des Anlagenaufbaus durch die WPW Geoconsult, Saarbrücken, waren zwei Trapp- und eine Skeetanlage vorhanden. Die Schießstände lagen auf dem Top der Bergehalde, während die Splitter- und Schrotniedergangsbereiche vorrangig im Böschungs- und Schlammweiherbereich lagen. Die Sicherheitszone der Gesamtanlage reichte weit in den steil zum Steinbach hin abfallenden Flankenbereich der Halde hinein.

Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes

Durch das Vorhaben sind gesetzlich geschützte Flächen (Naturschutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiete) betroffen. Im Bereich des Vorhabenstandortes befindet sich ein schutzwürdiger Biotop, ein durch den SaarForst zur Stützung der Gelbbauchunkenpopulation Anfang 2008 angelegtes Kleingewässer (Tümpel). Die Fläche des ehemaligen Schießstandes liegt zudem in dem nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesenen FFH-Gebiet „6707-301 Saarkohlenwald“. Sie ist zugleich auch ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nach der EG-Vogelschutzrichtlinie.

Zur umfassenden Berücksichtigung der Naturschutzbelange während der Sanierungsmaßnahme hat die oberste Naturschutzbehörde beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr konkrete Auflagen formuliert, deren Einhaltung vom SaarForst Landesbetrieb und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz während der Sanierungsmaßnahmen überwacht wird. Bei den naturschutzrechtlichen Auflagen geht es insbesondere um den Schutz von im Gebiet vorkommenden geschützten Arten, vor allem die Gelbbauchunke und die Spanische Flagge, eine Schmetterlingsart.

Durch die Beschränkung der Arbeiten auf bestimmte Zeiten lassen sich Beeinträchtigungen dieser schutzwürdigen Arten vermeiden.

Um die Naturschutzbelange ausreichend zu berücksichtigen und die Auflagen der Naturschutzbehörde hundertprozentig umzusetzen, wird der SaarForst Landesbetrieb eine „ökologische Baubetreuung“ einrichten.

Nach Abschluss der Baggerarbeiten zur Beseitigung des belasteten Bodens wird unbelastetes, nährstoffarmes Erdmaterial, welches aus dem Saarkohlenwald und damit aus dem gleichen Naturraum stammt, aufgebracht. Damit sind die Voraussetzungen für die Wiederentwicklung der ursprünglichen Vegetation geschaffen, die sich mit den Jahren in Richtung Buchenwald entwickeln wird.

Die gesamte Sanierungsmaßnahme wurde mit den anerkannten Naturschutzvereinen und –verbänden abgestimmt, die Ihrerseits die Maßnahme begrüßen, da eine Umweltgefährdung jetzt dauerhaft beseitigt wird.

Die Detailplanung zur Sanierung Kirschheck als pdf-Datei:
icon saarforst_kirschheck.pdf (543.20 KB)

Der Zeitplan

Zeitraum

Maßnahme

erledigt

Juni/Juli

Mähen von Stauden und Gebüschen

abgeschlossen

Ab 15. August

Fäll- und Rodungsarbeiten

Fällarbeiten abgeschlossen

anschließend

Erdarbeiten (Ausbaggern des belasteten Bodens)

bis 15.02.2011

Erdarbeiten (Aufbringen des unbelasteten Erdmaterials)

Bei Rückfragen zur Sanierungsmaßnahme steht Ihnen der SaarForst Landesbetrieb gerne zur Verfügung: 0681/9712-110 oder poststelle@sfl.saarland.de



 
 

Veranstaltungen


Jahr der Wälder 2011
Treffpunkt Wald