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Kompensationsmaßnahmen / Ökokonto  

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Das saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht vor, dass Dritte, die ohne rechtliche Verpflichtung Maßnahmen durchführen, die die Funktionen und die Werte des Naturhaushaltes wesentlich oder dauerhaft verbessern, diese in ein landesweites Ökokonto eintragen lassen können. Die in diesem Register, welches beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) geführt wird, eingetragenen Maßnahmen können als Kompensationsmaßnahmen für Einriffe, in Anspruch genommen werden.

Gegenüber der "klassischen" Eingriffsregelung besteht der Vorteil des Ökokontos in der zeitlichen und örtlichen Entkoppelung von Ausgleich und Eingriff. Außerdem lassen sich so wesentlich umfangreichere Naturschutzmaßnahmen realisieren.

Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden selbstverständlich das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) und das Landeswaldgesetz (LWaldG), die betriebsinternen Vorgaben des SaarForst Landesbetriebes und die Vorgaben der Zertifizierer FSC bzw. PEFC (z.B. hinsichtlich Kahlschlagsverbot, Biotopholz, usw.) beachtet.

Auswahl, Bewertung und Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen im Wald erfolgen auf der Grundlage des "Leitfadens Eingriffbewertung", den das Ministerium für Umwelt herausgegeben hat.

Voraussetzung für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen im Wald ist die wesentliche und dauerhafte Verbesserung der biologischen Leistungsfähigkeit des Waldes. Auch müssen die Maßnahmen über die rechtlichen Verpflichtungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung hinaus gehen.

Der SaarForst Landesbetrieb - mit seiner großflächigen Repräsentanz - ist in der Lage, landesweit auf dem Gebiet der meisten Kommunen eine ganze Reihe sinnvoller Kompensationsmaßnahmen im Bereich des natur- und Gewässerschutzes durchzuführen, insbesondere auch größere, flächenmäßig umfangreichere Projekte.

Informationen zum Thema Kompensationsmaßnahmen / Ökokonto enthält die SaarForst-Broschüre "Naturschutz im Wald", erhältlich unter 0681/9712-121 oder a.schmidt@sfl.saarland.de.

Bei fachlichen Rückfragen steht Herr FA Roland Wirtz, Tel: 0681/9712846 oder r.wirtz@sfl.saarland.de, zur Verfügung.

icon Brosch_Nat_kl.pdf (1.78 MB)



 
 

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