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Motorsägen-Führerschein Weil das Selbstwerben viele Gefahren in sich birgt, sind einige Regeln und Grundsätze zu beachten. So gestattet SaarForst die Aufarbeitung von Holz im Staatswald nur, wenn Selbstwerber mit einer kompletten persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sind. Diese besteht aus einem Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhen, Sicherheitsschuhen und einem Notfallset für die Erste Hilfe.  | Ab dem 1. Januar 2009 wird der SaarForst im Interesse der Unfallverhütung Brennholz an Selbstwerber nur noch dann abgegeben, wenn der Nachweis über einen absolvierten zweitägigen Motorsägenlehrgang (Grundlehrgang) geführt wird. Der Lehrgangsnachweis ("Motorsägen-Führerschein") muss bescheinigen, dass die Ausbildungsinhalte des Moduls 1 (Grundkenntnisse) und des Moduls 2 (Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung) gem. "GUV-I 8624 - Ausbildung - Arbeiten Motorsäge" oder der VSG 4.2 (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Gartenbau-Berufsgenossenschaft) absolviert wurden. |
Der SaarForst Landesbetrieb bietet solche Lehrgänge an. Sie finden regelmäßig in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende April in der Waldarbeitsschule im SaarForst-Dienstleistungszentrum in Eppelborn statt. Die Lehrgangstermine können Sie telefonisch unter der Nummer 0681/9712-820, erfahren. |