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Waldzertifizierung nach PEFC in Deutschland und im Saarland Der PEFC-Prozess wurde im August 1998 von skandinavischen, französischen, österreichischen und deutschen Waldbesitzern zusammen mit Vertretern der Holzwirtschaft initiiert. Als Pan European Forest Certification Council (= PEFCC) in Paris 1999 gegründet, traten 2002 auch nicht-europäische Mitglieder bei, so dass am 31.10.2003 die Bedeutung der Abkürzung PEFC in „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“ geändert wurde. PEFC bildet den internationalen Rahmen zur Anerkennung nationaler Zertifizierungssysteme. Das Technische Dokument sowie die Satzung des PEFC definieren Mindestanforderungen für Forstzertifizierungssysteme und Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden müssen. Holz und Holzprodukte, die den Anforderungen von PEFC genügen, können mit dem PEFC-Gütesiegel gekennzeichnet werden, wenn ein glaubwürdiger Produktkettennachweis (= Chain-of-Custody) sichergestellt ist. Das Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC basiert inhaltlich auf internationalen Beschlüssen, die auf der Umweltkonferenz von Rio (1992) und den Nachfolgekonferenzen gefasst wurden. Bei uns sind dies die Kriterien und Indikatoren, die auf den Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki 1993, Lissabon 1998, Wien 2003) von 37 Nationen im Pan- Europäischen Prozess verabschiedet wurden. Ziele Vorrangiges Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Ferner bietet die Forstzertifizierung ein Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz, das zur Verbesserung des Images der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner beiträgt. Charakteristika Das Verfahren der regionalen Zertifizierung wird mit der Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe eingeleitet. Auf Initiative der Waldbesitzervertreter werden alle relevanten Interessengruppen eingeladen, sich an der Arbeit zu beteiligen. Die Arbeitsgruppe hat zwei wesentliche Aufgaben. Zum einen die Erstellung des regionalen Waldberichtes, in dem anhand einer Prüfliste von 121 Indikatoren die Waldbewirtschaftung in der Region durchleuchtet wird. Dazu gehört die Erarbeitung von Zielformulierungen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele für die nächsten fünf Jahre. Zum anderen müssen Verfahren zur Systemstabilität entwickelt werden, um in der konkreten Region sicherzustellen, dass die Waldbesitzer und die interessierte Öffentlichkeit mit Informationen versorgt werden und wirksame Rückkoppelungmechanismen (”internes Audit”) vorhanden sind. Der 2. Regionale Waldbericht für das Saarland aus dem Jahr 2009 ist hier als pdf-Datei abzurufen: Zweiter regionaler Waldbericht Saarland 2009.pdf (7.78 MB)
Die internationale Norm zu Produktzertifizierung DIN EN 45011 fordert, dass Antragsteller für eine regionale Zertifizierung juristische Personen sein müssen. PEFC International verlangte von PEFC Deutschland eine Akkreditierung der Zertifizierungsstellen bis März 2005. Das DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) als zuständige Stelle setzte die Akkreditierungsfähigkeit des deutschen PEFC-Systems in Konformität mit DIN EN 45011 voraus. Im Klartext bedeutete das eine Institutionalisierung der für die Region zuständige Arbeitsgruppe. Die PEFC-Arbeitsgruppe Saarland organisiert sich deshalb seit Dezember 2005 als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts und führt seitdem die offizielle Bezeichnung „Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Saarland Gbr“. Zweck der Arbeitsgruppe Saarland ist die Initiierung, Koordinierung, Betreuung und Kontrolle des Zertifizierungsverfahrens entsprechend den Vorgaben nach PEFC International und PEFC Deutschland im Saarland. Der Arbeitsgruppe Saarland obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Erstellung des Regionalen Waldberichtes gemäß den Vorgaben von PEFC Deutschland e.V. für das Saarland
- Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Erarbeitung von Handlungsprogrammen, insbesondere Formulierungen von Zielen der Waldbewirtschaftung im Saarland im Rahmen der Vorgaben von PEFC Deutschland
- Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur Systemstabilität
Um ein Zertifizierung der Region weiter zu gewährleisten, war es notwendig geworden, dem bestehenden Regionalen Waldbericht Formulierungen von Zielen zur Waldbewirtschaftung beizustellen. Diese Formulierungen müssen sich auf tatsächliche Sachverhalte erstrecken, die auf regionaler Ebene angestrebt, umgesetzt, verändert und überprüft werden können. Das heißt, es dürfen sich nicht für den einzelnen Waldbesitzer unmittelbare Handlungsanweisungen ergeben, vielmehr muss die Umsetzung über regionale Instrumentarien wie Beratung, Förderung, Sanktionen usw. möglich sein. Grundlage der Formulierungen sind die 6 Helsinki-Kriterien mit ihren insgesamt 54 Indikatoren. Die Regionale Arbeitsgruppe hat daraus 10 spezifische für die Region anzustrebende Handlungsprogramme (Anlage) formuliert, deren Zieltermin für 2011 festgelegt wurde. Nach Prüfung der Ziele durch LGA Intercert und PEFC-Deutschland e.V. wurde der Waldbewirtschaftung in der Region Saarland, vertreten durch die PEFC-Arbeitsgruppe die Konformität mit den Forderungen an eine PEFC-Regionalzertifizierung bescheinigt. Die Zertifizierung ist gültig bis vorerst 2. März 2009.
Das Zertifikat: Zertifikat PEFC.pdf Der PEFC-Auditbericht 2008: Auditbericht 2008 II.pdf (167.88 KB) Der PEFC-Auditbericht 2010: Auditbericht2010.pdf (3.27 MB)
Eine Zusammenfassung mit den von der Regionalen Arbeitsgruppe erarbeiteten besonderen Zielsetzungen für das Saarland ist der Broschüre
Zertifizierung nach PEFC in Deutschland und im Saarland.pdf zu entnehmen.
Wichtige regionale Grundsätze und Ziele im Saarland, die allgemeine Leitlinien des PEFC ergänzen, sind auszugsweise: · Waldbewirtschaftung - Kahlschlagsfreie Bewirtschaftung im Rahmen der im Saarland geltenden gesetzlichen Vorgaben - Das Leitbild der Waldbewirtschaftung, das sich aus den Waldbewirtschaftungsrichtlinien des Saarlandes ergibt, wird auch im Körperschafts- und Privatwald verfolgt. - Langfristig sollen Nutzung und Zuwachs in dem Maße angenähert werden, der ausreichend Raum für alle weiteren ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse lässt. Kein vollständiger Ausgleich von Zuwachs und Nutzung - Erschließung nicht vollzogener Nutzungsmöglichkeiten mit angemessener Erhöhung der Holzvorräte sowie der Anteile wertvollen Starkholzes. · Baumartenwahl - Anzustreben sind Mischbestände mit standortgerechten Baumarten angepasster Herkünfte, Überführung reiner Nadelholzbestockungen durch Voranbau, Erhöhung des Laubbaumanteils bei angemessenem Anteil von Nadelbäumen. - Beachtung jetziger und zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten bei der Baumartenwahl insbesondere unter Berücksichtigung der regionalen Abnehmerstruktur · Verjüngungsverfahren - Kleinflächige Verjüngungsverfahren; Naturverjüngung hat Vorrang gegenüber Pflanzung und Saat. · Wildbestände - Angepasste Wilddichten, die die natürliche Verjüngung des Waldes mit Baumarten, die dem natürlichen Wuchs- und Mischungspotential des Standorts entsprechen, nicht gefährden. - Waldbauliche Gutachten als Grundlage für die Ermittlung des Abschusses. Durch Bejagung und Lebensraumgestaltung ist darauf hinzuwirken, dass das waldbauliche Betriebsziel in der Regel ohne Schutzmaßnahmen erreicht werden kann. Verbiss- und Schälschäden sind zu reduzieren. · Biotopschutz, Artenschutz - Besondere Rücksicht auf geschützte Biotope und Schutzgebiete Weitere Erhöhung und Entwicklung des Tot- und Biotopholzanteils, Erhalt von Höhlenbäumen. - Forstliche Inventuren im öffentlichen Wald überprüfen und dokumentieren die Entwicklung; Analyse der Naturwaldzellen und anderen Schutzwäldern. · Holzernte - Kein flächiges Befahren. Aufbau eines dauerhaften Feinerschließungsnetzes. Rückegassenabstand nicht unter 20 m. - Vermeidung von Fällungs- und Rückeschäden . Anwendung boden- und bestandesschonender Holzernteverfahren. · Arbeitsverfahren, Arbeitskräfte - Erhaltung oder Schaffung eines den betrieblichen Verhältnissen angepassten Bestandes von qualifizierten Arbeitskräften. Nachweis einer erforderlichen Qualifikation für die eingesetzten forstlichen Dienstleister. Verwendung geeigneter Arbeitsgerate und -verfahren. Gewährleistung einer bedarfs- und sachgerechten Aus-, Fort- und Weiterbildung. Einhaltung der UVV. Verwendung abbaubarer Öle - Die PEFC-zertifizierten Betriebe halten für eine qualifizierte Leitung der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes die Befähigung zum gehobenen Dienst für unabdingbar und verpflichten sich hierzu ausdrücklich. · Pflanzenschutzmittel - Flächige Bekämpfungsmaßnahmen nur als letztes Mittel bei schwerwiegender Gefährdung des Bestandes oder der Verjüngung und ausschließlich auf der Grundlage fachkundiger Begutachtung - kein großflächiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des integrierten Waldschutzes · Düngung - Keine Düngung zur Steigerung des Holzertrages · Bodenschutzkalkung - Bodenschutzkalkung aller kalkungsbedürftigen Standorte auf der Grundlage der vorhandenen wissenschaftlichen Untersuchungen im Rahmen des saarländischen Forstlichen Umweltmonitorings. - Fortführung und Weiterentwicklung der Förderprogramme zum Ausgleich der Folgen der durch Luftschadstoffeinträge verursachten Waldschäden und Stabilisierung der Wälder. · Forstliche Planungs- und Inventurinstrumente - Forstlicher Betriebsplan für Betriebe über 50 ha. - Anpassung forstlicher Planungs- und Inventur- und Monitoringinstrumente an die Erkenntnisse zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Aufstellung von Waldfunktionskartierungen und Forstlichen Rahmenplänen · Forstliche Förderung und Beratung/ Betreuung - Fortführung der Förderprogramme zur Weiterentwicklung der naturnahen Waldwirtschaft. Erhalt und ggf. Ausbau der bestehenden Beratungs- und Betreuungsstruktur. |